Unterricht
Seit dem 1. April 2011 ist die Hartz-IV-Reform in Kraft getreten. Somit haben betroffene Familien die Möglichkeit, den Bildungs-Gutschein zu beantragen.
Die Umsetzung zum Bildungs-Gutschein wird regional über die Jobcenter oder örtlich auch über die Kommunen geregelt. Leider gibt es aber dazu keine einheitlichen Bestimmungen, so dass Sie sich bitte erkundigen müssen, wo Sie den Bildungs-Gutschein beantragen können.
Die bisherigen Erfahrungen haben allerdings gezeigt, dass es meist recht problemlos ist, einen Antrag dazu zu stellen und auch die Förderung in Höhe von 10,00 EUR monatlich für den Musikunterricht zu erhalten.
Wir als Musikschule sind sehr dankbar, dass es nun auch diese Möglichkeit der Unterstützung gibt.
Bei Fragen dazu können Sie sich gern an uns wenden.